Englische Limited Partnership zur Steueroptimierung

Wie TrustCon für einen internationalen Unternehmer eine rechtssichere, steuerlich transparente English Limited Partnership als Teil einer globalen Unternehmensstruktur realisiert hat.
Realer Business Case: Wie TrustCon mit einer englischen Limited Partnership eine rechtssichere und steuerlich effiziente Struktur umgesetzt hat.

Steueroptimierte Nutzung einer Englischen Limited Partnership (LP)

Realer Business Case einer steuerlich effizienten, grenzüberschreitenden Struktur – umgesetzt durch TrustCon (die Firmennamen und Namen wurden aus Schutz der Privatsphäre abgeändert).


Ausgangslage: Herausforderungen bei internationaler Umsatzverteilung und Steuerlast

Unser Mandant, Herr Alexander Braun, ist der Inhaber der BraunDigital GmbH, die ihren Sitz in München hat und verschiedene digitale Geschäftsmodelle betreibt, darunter E-Commerce-Plattformen und Beratungsdienste. Angesichts des hohen grenzüberschreitenden Umsatzes und der steigenden steuerlichen Belastungen in Deutschland war Herr Braun auf der Suche nach einer Lösung, die:

  1. eine steuerlich effiziente Gestaltunginternationaler Gewinne ermöglicht
  2. eine rechtlich transparente und EU-anerkannte Unternehmensform nutzt
  3. operative Flexibilität für zukünftige Expansionen bietet

Ohne eine gründliche Strukturberatung könnten internationale Konstruktionen Risiken mit sich bringen, wie unerwünschte Steuerpflichten im UK oder in Deutschland, Nachversteuerungen oder Schwierigkeiten mit Außensteuergesetzen, insbesondere wenn der Ort der Geschäftsleitung nicht eindeutig außerhalb des Wohnsitzstaates liegt.


Standortwahl England – Warum eine Limited Partnership (LP)?

Als Antwort auf diese Anforderungen hat TrustCon eine englische Limited Partnership (LP) als strategisches Element in ihrer Unternehmensstruktur entwickelt. Diese LP ist eine klassische Personengesellschaft nach britischem Recht, die der in Deutschland bekannten Kommanditgesellschaft entspricht: Ein oder mehrere General Partner (Komplementäre) leiten das Geschäft, während die Limited Partner (Kommanditisten) nur mit ihrem investierten Kapital haften.

Für unseren Mandanten bringt die englische LP zahlreiche Vorteile mit sich:

  • Die Gesellschaft wird als steuerlich transparent betrachtet: Im UK unterliegt sie keiner Körperschaftsteuer, stattdessen werden die Gewinne den Partnern zugeordnet und dort besteuert, wo sie steuerlich ansässig sind. Dies entspricht der steuerlichen Behandlung von Personengesellschaften im UK und wird von der britischen Steuerbehörde bestätigt.
  • Es gibt keine UK-Besteuerung auf Ebene der LP, solange keine UK-Betriebsstätte, keine UK-Kunden, kein UK-Personal und keine UK-Gesellschafter vorhanden sind – und vor allem, solange die Gewinne keinen Bezug zum UK haben.
  • Diese Struktur ist besonders vorteilhaft für Mandanten, die in Ländern ohne strenge CFC- oder Außensteuergesetze wohnen (wie zum Beispiel Malta, Irland oder anderen Niedrigsteuerstaaten), wo Auslandseinkünfte unter bestimmten Bedingungen steuerfrei oder niedrig besteuert werden können.
  • Die LP kann im internationalen Geschäft als Holding- oder Abrechnungsvehikel genutzt werden, beispielsweise für Kunden außerhalb der EU oder für Investitionen, die auf Ebene der Partner steuerlich effizient umgesetzt werden sollen.

Konzeption der Struktur: TrustCon-Lösung für den Mandanten

TrustCon hat eine maßgeschneiderte Struktur rund um die englische Limited Partnership (LP) entwickelt, die aus folgenden Komponenten besteht:

  1. BraunDigital International LP:die englische Limited Partnership selbst, registriert im Vereinigten Königreich.
  2. BraunHoldings Ltd.:eine britische Limited, die als General Partner (Komplementärin) fungiert.
  3. BraunLocal Holdings:eine Holdinggesellschaft im Wohnsitzstaat des Mandanten (zum Beispiel in Malta), die alle Anteile am Komplementär hält und steuerlich vorteilhaft positioniert ist.

Die britische LP wurde so gestaltet, dass sie keine steuerpflichtigen Aktivitäten im UK entfaltet, um sicherzustellen, dass keine UK-Steuer auf Gewinn- oder Einkommensbasis anfällt. Auch eine UK-VAT-Registrierung wurde in Betracht gezogen, falls die Geschäftstätigkeit aufgrund von Umsatzketten relevant werden sollte. Die Holding im Wohnsitzstaat sorgt dafür, dass die Gewinne der LP den steuer- und gesellschaftsrechtlichen Regelungen des Wohnsitzstaates unterliegen, was insbesondere beim Mandanten zu einem steuerlich optimierten Ergebnis führt.


Rechtliche Umsetzung und Betreuung

TrustCon übernahm die komplette rechtliche Umsetzung der Struktur. Dazu gehörten:

  • Die Gründung einer Limited Partnership in England, einschließlich der Vertragsgestaltung gemäß dem britischen Partnership Act 1907.
  • Die Gründung einer UK Limited (Ltd.) als Komplementärin, um die Haftung zu begrenzen und rechtliche Klarheit zu schaffen.
  • Die Registrierung der LP bei der britischen Steuerbehörde HMRC (ohne dass daraus eine UK-Steuerpflicht entsteht).
  • Die Einrichtung aller administrativen Strukturen, einschließlich Firmensitz, Postadresse und laufender Verwaltung für Reporting und Compliance gemäß den UK-Vorgaben.

TrustCon stellte sicher, dass alle gesellschafts-, buchhaltungs- und steuerlichen Verpflichtungen erfüllt wurden und begleitete die administrativen Schritte bis zur vollständigen Betriebsbereitschaft.


Steuerliche Substanz und internationale Anerkennung

Ein zentrales Element der Struktur war es, die wirtschaftliche Substanz und steuerliche Transparenz sicherzustellen. Obwohl die LP im UK steuerlich transparent bleibt, war es entscheidend, dass alle wesentlichen Aktivitäten und Kontrollen außerhalb des UK stattfanden, um Doppelbesteuerungen oder unerwünschte steuerliche Konsequenzen in Drittländern zu vermeiden.

So konnte TrustCon rechtlich einwandfrei dokumentieren, dass weder die LP selbst noch der General Partner in England eine steuerliche Betriebsstätte begründeten. Dies ist ein entscheidender Punkt für die steuerliche Behandlung in den Heimatstaaten der Gesellschafter.


Steuerliche Ergebnisse und unternehmerischer Nutzen

Die Struktur, die von TrustCon umgesetzt wurde, brachte für den Mandanten folgende Vorteile:

  • eine neutrale steuerliche Behandlung im Vereinigten Königreich, da die LP keine Quellensteuer im UK erzeugte
  • eine steuerliche Zuordnung der Gewinne an die Holding im Wohnsitzland, wo sie je nach den lokalen Gesetzen günstiger oder sogar steuerneutral realisiert werden können
  • eine erhöhte Flexibilität in der Liquidität und die Möglichkeit zur Reinvestition im internationalen Geschäft
Position Vor Implementierung der Struktur Nach Umsetzung der TrustCon-LP-Struktur
Unternehmenssitz Deutschland England (LP) + Holdingstruktur
Rechtsform Deutsche GmbH Englische Limited Partnership (LP)
Steuerliche Einordnung Körperschaftsteuerpflichtig Steuerlich transparent
Besteuerung auf Gesellschaftsebene ca. 30–33 % (KSt + GewSt) 0 % im Vereinigten Königreich
Besteuerung der Gewinne Auf Ebene der GmbH Auf Ebene der Gesellschafter
UK-Körperschaftsteuer nicht relevant keine UK-Steuer bei fehlender Betriebsstätte
Effektive Gesamtsteuerlast* ca. 30 % 0–10 % (abhängig vom Wohnsitzstaat)
Reinvestitionsfähigkeit eingeschränkt deutlich erhöht
Internationale Skalierbarkeit begrenzt sehr hoch
EU-/International akzeptiert ✔️ ✔️

Insgesamt profitiert der Mandant von einer rechtlich einwandfreien und steuerlich effizienten Lösung zur Gewinnverteilung und zur internationalen Expansion seines Unternehmens.


Laufende Betreuung durch TrustCon

Auch nach der erfolgreichen Implementierung bleibt TrustCon an der Seite des Mandanten und bietet kontinuierliche Unterstützung in:

  • der laufenden steuerlichen Betreuung und der Einhaltung der Vorschriften von HMRC
  • der Erstellung von Partnership Tax Returns sowie gegebenenfalls persönlichen Steuererklärungen der Buchhaltung,
  • der Fristenkontrolle und dem Reporting für alle beteiligten Gesellschaften

Durch diese fortlaufende Betreuung stellen wir sicher, dass die Struktur nicht nur heute, sondern auch langfristig rechtssicher, steuerlich effizient und operational stabil bleibt.


Fazit: Strategische Partnerschaft zwischen TrustCon und Mandant

Mit der English Limited Partnership hat TrustCon für seinen Mandanten eine rechtlich einwandfreie, steuerlich transparente und international anerkannte Struktur geschaffen. Diese Struktur bietet nicht nur steuerliche Vorteile, sondern lässt auch Raum für zukünftiges Wachstum.

Falls Sie sich fragen, ob eine englische LP für Ihr Geschäftsmodell sinnvoll ist, stehen wir Ihnen gerne mit einer unverbindlichen Potenzialanalyse zur Seite – individuell, seriös und EU-konform.

Kunde:
BraunDigital GmbH
Jahr:
2025
Kategorie:
Steueroptimierung
Standort:
England (UK)

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