Seit dem 1. Januar 2025 ist in der Schweiz ein Thema, das jahrzehntelang in einer juristischen Grauzone existierte, nun gesetzlich geregelt: der Handel mit Mantelgesellschaften. Das neue «Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses» hat mit den Artikeln 684a und 787a OR klare Grenzen gezogen. Was das konkret bedeutet, welche Risiken bestehen, was weiterhin zulässig...

