Türkei: 20 Jahre Steuerfreiheit auf Auslandseinkommen

April 30, 2026by Philipp Steiner0
Istanbul Skyline am Bosporus – Türkei als neuer Steuerstandort für internationale Unternehmer

Türkei plant 20 Jahre Steuerfreiheit auf Auslandseinkommen – Nüchterne Analyse für internationale Unternehmer

Am 24. April 2026 hat der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan ein steuerliches Massnahmenpaket angekündigt, das in Fachkreisen hohe Wellen schlägt. Wer in den letzten drei Jahren nicht steuerlich in der Türkei ansässig war, soll nach einem Umzug dorthin künftig 20 Jahre lang keine türkischen Steuern auf ausländische Einkünfte und Kapitalgewinne zahlen müssen. Nur Einkommen, das direkt in der Türkei erzielt wird, würde besteuert.

Das klingt spektakulär und ist es in Teilen auch. Gleichzeitig gibt es erhebliche Vorbehalte, die ein seriöser Berater nicht unterschlagen darf. In diesem Artikel analysieren wir sachlich, was die Türkei plant, was bereits feststeht, was noch offen ist und für welche Unternehmerprofile der Standort tatsächlich interessant werden könnte.

Was Erdogan konkret angekündigt hat

Das Paket wurde im Rahmen des sogenannten „Turkey Century Strong Center for Investment Program“ in Istanbul vorgestellt. Die zentralen Punkte:

Steuerfreiheit auf Auslandseinkommen: Personen, die in den letzten 36 Monaten nicht als Steuerzahler in der Türkei gemeldet waren, sollen nach einem Wohnsitzwechsel in die Türkei 20 Jahre lang von türkischen Steuern auf sämtliche Einkünfte aus dem Ausland befreit werden. Dazu zählen Dividenden, Kapitalgewinne, Lizenzgebühren sowie Gewinne aus dem Auslandsgeschäft.

Erbschafts- und Schenkungssteuer: Der reguläre Steuersatz von bis zu 30% soll auf einen Pauschalsatz von 1% sinken was eine markante Erleichterung für Vermögenstransfers an die nächste Generation wäre.

Vermögensrückführung: Im Ausland gelagertes Geld, Gold und Wertpapiere sollen zu einem begünstigten Steuersatz von 2–3% oder sogar steuerfrei in die Türkei transferiert werden können.

Körperschaftssteuer für Exporteure: Produzierende Exporteure sollen nur noch 9% Körperschaftssteuer zahlen, verglichen mit dem regulären Satz von 25%. Dienstleistungsexporte über das Istanbul Finance Centre sollen sogar vollständig steuerfrei werden.

Finanzminister Mehmet Simsek erklärte dazu, die Türkei wolle mit Finanzzentren wie Singapur und Hongkong konkurrieren. Das Jahr 2026 werde zum türkischen „Jahr der Reformen“.

Was noch nicht feststeht

Wichtig zu verstehen: Es handelt sich bisher um eine politische Ankündigung, kein verabschiedetes Gesetz. Das Gesetzespaket soll laut Erdogan in Kürze dem Parlament vorgelegt werden. Ein konkretes Datum wurde aber noch nicht genannt.

Noch ungeklärt sind insbesondere folgende Punkte:

  • Ob und welche Mindestinvestition oder sonstige Zugangskriterien gelten werden
  • Ob Familienangehörige automatisch in den Steuervorteil eingeschlossen sind
  • Wie die konkrete Nachweisführung für ausländische Einkünfte geregelt wird
  • Ob das Programm auch für Inhaber einer türkischen Staatsbürgerschaft via Investment (Citizenship by Investment) gilt, die bisher keine türkische Steuerresidenz hatten

Bis zur Parlamentsgenehmigung und Veröffentlichung der Durchführungsverordnung gilt: Keine verbindlichen Dispositionen vornehmen, keine Umzugsentscheidungen treffen.

Einordnung: Wie attraktiv ist das Paket im internationalen Vergleich?

Die 20-Jahresfrist ist deutlich länger als vergleichbare Programme anderer Staaten:

  • Portugal (NHR-Programm): 10 Jahre – allerdings zuletzt stark eingeschränkt
  • Italien: 15 Jahre Pauschalsteuer, jedoch mit einer Jahresgebühr von 300.000 EUR
  • Griechenland: Non-Dom-Status für 100.000 EUR pro Jahr
  • Malta: Territorial besteuerte Residency-Modelle, jedoch mit Mindeststeuer
  • Türkei (geplant): 20 Jahre, bisher keine Pauschalgebühr angekündigt

Sollte das Paket so in Kraft treten, wäre die Türkei in Bezug auf Laufzeit und Einstiegshürde eines der aggressivsten Modelle in Europa und Umgebung. Erdogan selbst sprach von einem „radikalen Schritt“ und positionierte die Türkei als „Insel der Stabilität“ und dies insbesondere für Personen, die bislang in den Golfstaaten lebten und nach dem Iran-Krieg eine neue Basis suchen.

Die Risiken und warum man sie ernst nehmen muss

Eine seriöse Einschätzung kommt nicht ohne eine klare Benennung der Risiken aus. Die Türkei bietet unbestreitbar steuerliches Potential. Doch strukturelle Schwächen bleiben bestehen:

Währungsrisiko: Die türkische Lira befindet sich seit Jahren in einem strukturellen Abwertungstrend. Die Inflation liegt trotz Zinserhöhungen noch immer bei rund 31%. Wer Einkommen in Euro oder Dollar erzielt und in der Türkei lebt, muss den Wertverlust der Lira bei lokalen Ausgaben einkalkulieren.

Politische Verlässlichkeit: Die Türkei hat in der Vergangenheit wirtschaftspolitische Kurswechsel vollzogen, die Investoren unvorbereitet trafen. Ein 20-jähriges Steuerprivileg setzt voraus, dass zukünftige Regierungen daran festhalten. Eine Garantie dafür gibt es nicht.

Rechtssicherheit: Die Verhaftung des Istanbuler Bürgermeisters Ekrem Imamoğlu Anfang 2025 hat international Sorgen über die Unabhängigkeit der türkischen Justiz geweckt. Ausländische Investoren registrieren solche Entwicklungen sehr genau.

Parlamentarische Unsicherheit: Laut türkischer Medien bereitete Erdogan zur gleichen Zeit seine Partei auf mögliche vorgezogene Wahlen vor. Steuerpolitische Anreize, die mit Blick auf Wahlen ankündigt werden, unterliegen einem erhöhten Risiko, wieder abgeschwächt oder nicht vollständig umgesetzt zu werden.

Wegzugsbesteuerung im Herkunftsland: Wer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz auswandert, sollte unbedingt die steuerlichen Konsequenzen am Herkunftsort prüfen. In Deutschland etwa greift bei bestimmten Konstellationen die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG. Eine Umstrukturierung vor dem Wegzug ist in vielen Fällen unerlässlich.

Internationale Steuerplanung – Analyse der Vor- und Nachteile des türkischen Steuermodells für Unternehmer

Für wen könnte der Standort interessant werden?

Wenn das Paket wie angekündigt in Kraft tritt, sind insbesondere folgende Profile relevant:

Unternehmer mit internationalem Einkommen: Wer Dividenden aus einer ausländischen Holding, Lizenzgebühren oder Gewinne aus einem Offshore-Business bezieht, könnte von der türkischen Regelung profitieren, aber nur vorausgesetzt, die Einkünfte stammen eindeutig aus dem Ausland.

Investoren aus dem Golfraum: Das Paket richtet sich explizit auch an Personen, die bislang in Dubai, Abu Dhabi oder Katar ansässig waren und aufgrund der regionalen Konflikte eine stabilere Basis suchen.

Vermögende Familien mit Nachfolgeplanung: Die Senkung der Erbschafts- und Schenkungssteuer auf 1% ist für internationale Familien, die Vermögen strukturiert weitergeben wollen, ein handfester Vorteil.

Personen, die bereits über einen Türkei-Bezug nachdenken: Wer Istanbul, Bodrum oder die türkische Riviera ohnehin als möglichen Lebensmittelpunkt in Betracht zieht, sollte das Steuerpaket als zusätzlichen Faktor in seine Abwägung einbeziehen, aber nicht als alleinigen Entscheidungsgrund.

Citizenship by Investment: Ein zusätzlicher Hebel

Die Türkei bietet bereits seit Jahren ein Citizenship-by-Investment-Programm. Wer mindestens 400.000 USD in türkische Immobilien investiert, kann die türkische Staatsbürgerschaft erhalten. Ein Aufenthaltsvisum (Ikamet) ist bereits ab 200.000 USD möglich.

Wenn das neue Steuerpaket auch für CBI-Kandidaten ohne bisherige Steuerresidenz gilt, entstünde eine interessante Kombination: türkischer Pass plus 20 Jahre Steuerfreiheit auf Auslandseinkommen. Ob diese Kombination tatsächlich zugänglich ist, muss die finale Gesetzgebung klären.

Was jetzt sinnvoll ist

Das Türkei-Paket ist eine relevante Entwicklung aber noch lange keine Grundlage für voreilige Entschlüsse. Die nächsten Wochen und Monate werden zeigen, ob und in welcher Form das Gesetz verabschiedet wird. Was jetzt sinnvoll ist:

Erstens die Entwicklung sorgfältig beobachten. Zweitens prüfen, ob man die Grundvoraussetzung erfüllt, sprich in den letzten drei Jahren keine türkische Steuerresidenz hatte. Drittens die eigene internationale Einkommensstruktur analysieren: Welche Einkünfte würden als „ausländisch“ qualifizieren, welche nicht? Und viertens, falls eine ernsthafte Prüfung angezeigt ist, die steuerlichen Konsequenzen im Herkunftsland mit einem spezialisierten Berater klären, bevor irgendwelche Schritte eingeleitet werden.

Fazit: Interessant aber mit Sorgfalt zu genießen

Die Türkei macht mit dieser Ankündigung einen grossen Schritt in Richtung internationaler Wettbewerbsfähigkeit. Das Paket ist, wenn es so kommt wie angekündigt, eines der attraktivsten Residency-Steuerprogramme weltweit. Gleichzeitig bleibt die Türkei ein Land mit strukturellen wirtschaftlichen Herausforderungen, hoher politischer Dynamik und einer Währung, die langfristig unter Druck steht.

Wer einen soliden, langfristigen Plan braucht, und nicht nur auf eine Steuerankündigung reagiert, tut gut daran, die Türkei als eine von mehreren Optionen zu prüfen, nicht als einzige Antwort.

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